Was tun bei positivem Pool?
- Eine Benachrichtigung über einen positiven Pool erfolgt über einen vorher festgelegten Emailverteiler innerhalb der Firma.
- Für jede Firma und Einrichtung empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld die Reaktion auf eine positive Poolmeldung, die ja in der Regel die Notwendigkeit zu einer detaillierterer Untersuchung der MitarbeiterInnen signalisiert, mit Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten zu diskutieren und in den formalen Pandemieplan aufzunehmen.
- Mögliche Reaktionen können dabei z.B. die Untersuchung des Personals mit Antigen-Schnelltests (z.B. unter Mitwirkung des Betriebsarztes), in besonders gefährdeten Betrieben wie z.B. Gemeinschaftseinrichtungen ggf. auch die frühzeitige Einschaltung des Gesundheitsamtes sein.
- In weniger kritischen Arbeitsbereichen besteht ggf. auch die Möglichkeit, im Fall eines positiven Pools mit Hilfe der Rückstellproben noch am selben Tag durch Gewinnung weiterer Unterpools die Infektion weiter auf kleinere Personengruppen einzugrenzen.
- In jedem Fall kann eine sofortige vermehrte Verwendung von FFP2 Masken bis zur Klärung sinnvoll sein.
Entscheidet man sich für eine weitere Klärung durch eine Teilauflösung des Pools in Unterpools, geht man dabei wie folgt vor:
- Alle Poolteilnehmer geben möglichst umgehend ihre Gefäße mit den Rückstellproben (zweites Schraubröhrchen) in der Umverpackung (erstes, leeres Schraubröhrchen vorher entnehmen) an einem zentralen Sammelort in der Firma ab.
- Hinweis: Da eine der Proben potentiell infektiöses Material enthält, erfolgt das Einsammeln sinnvollerweise außen und mit Schutzmaßnahmen (berührungsfrei in Sammelbehälter abstellen, Handschuhe/Mundschutz/Kittel für die Person, die die Proben dann verpackt, Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV in den Maßnahmenplan aufnehmen)
- Die Proben werden in sinnvollen kleineren Pools (z.B. vier Personen, Haushalte o.ä.) in einem weiteren Testdurchlauf am selben Tag ausgewertet, um die Infektionsquelle einzugrenzen.
- Die Entnahme der 2ml Proben aus den Rückstellproben und die Zusammensetzung zu kleinere Pools erfolgt im zentralen Auswertelabor und man erhält anschließend ein neues Schraubröhrchen
- Das zentrale Auswertelabor gibt in direkten Austausch mit der Firma Informationen zum betroffenen Teilpool
- Die möglicherweise betroffenen Teilpoolpersonen sollten den Arbeitsplatz bis zur Klärung verlassen und einen Arzt für eine kurzfristige Testung aufsuchen, ggf. zusätzlich auch Rachenspültest durchführen
- Wichtiger Hinweis: Eine Meldung eines positiven Poolergebnisses oder Teilpoolergebnisses an das Gesundheitsamt erfolgt NICHT, da hier ja (ähnlich wie bei der Testung im Abwasser) keinen Individualtests vorliegen, sondern nur die gesteigerte Notwendigkeit für weitere Tests in der Einrichtung oder Firma anzeigen.
Ärztliche Bestätigung positiver Einzelbefunde und Meldung an das Gesundheitsamt
Hier sind mehrere Wege möglich, sobald durch Subpools die im Pool wahrscheinlich positiven Personen gut eingegrenzt sind:
- Man kann betroffene Personengruppen unmittelbar zum Arzt oder Abstrichzentrum schicken oder im Betrieb selbst, z.B. unter Mitwirkung des Betriebsarztes, Antigen-Schnelltests vornehmen.
- Man kann die betroffenen Personen am nächsten Arbeitstag isoliert halten und morgens einen Rachenspül-Test über den Synlab-Auswertungsweg abgeben, dessen Ergebnis dann am Abend da sein sollte
- Wir haben die Möglichkeit, noch am Tag des Pooltests über ein kleines lokales Labor bis 16 Uhr Rachenspülproben abzugeben, die dann bis 18 Uhr ausgewertet sind. Für die Proben wird ein ärztlicher Befund erstellt und ein Positivergebnis automatisch ans Gesundheitsamt gemeldet.